Finanzielle Unterstützung: Welche Leistungen stehen Familien mit behinderten Kindern zu?

In einer Gesellschaft, die Vielfalt und Inklusion fördert, ist es von größter Bedeutung, dass Familien mit behinderten Kindern Zugang zu den notwendigen Ressourcen und Unterstützungsleistungen haben. Die Herausforderungen, vor denen wir als Familien stehen, können oft finanzieller Natur sein, da die Betreuung und Versorgung eines behinderten Kindes zusätzliche Kosten verursacht. In Deutschland gibt es ein gut ausgearbeitetes System sozialer Leistungen, das dazu beiträgt, finanzielle Belastung zu mildern und die Lebensqualität von Familien mit behinderten Kindern zu verbessern.

In diesem Blogartikel werfe ich einen genaueren Blick auf die verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten werfen. Jede Familie sollte wissen, welche Hilfe sie erwarten kann, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für zu erhalten.

In welchem Gesetzbuch finde ich was?

Sozial­gesetzbuch Träger
SGB V – Kranken­versicherung Kranken­kassen
SGB VI – Renten­versicherung Renten­versicherungs­träger
SGB VII – Unfall­versicherung Unfall­versicherungs­träger (Berufs­genossen­schaften)
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe Jugend­ämter
SGB IX – Rehabi­litation und Teilhabe von Menschen mit Behin­derungen alle hier genannten Sozial­leistungsträger (außer Pflege­kassen und Sozial­ämter) sowie Ein­gliederungs­hilfe- Träger, Versor­gungs­ämter, Haupt­fürsorge­stellen und Inte­grations­ämter
SGB XI – Pflege­versicherung Pflege­kasse

Wo finde ich konkrete Hilfe?

Staat – Versorgungs­amt

Das Versorgungsamt stellt den Schwerbehindertenausweis aus und bewertet den Grad der Behinderung (GdB) sowie Merkzeichen. Diese Dokumente ermöglichen den Zugang zu Nachteilsausgleichen wie Parkausweisen, unentgeltlicher Beförderung und Steuererleichterungen.

Schwerbehinderten­ausweis
GdB und Merkzeichen
Nachteilsausgleiche
Parkausweis
Unentgeltliche Beförderung
Steuererleichterungen

Land / Kommune

In einigen Bundesländern, wie Bayern, gibt es zusätzliche Leistungen wie Landespflegegeld und Landesblindengeld. Städte und Gemeinden bieten ebenfalls Gebührenerleichterungen und Dienste wie die Windeltonne an.

• Landespflegegeld (Bayern)
• Landesblindengeld, Gehörlosengeld
• Gebührenerleicherterungen der Städte und Kommunen
• Windeltonne

Familienkasse

Die Familienkasse ist für die Auszahlung des Kindergeldes verantwortlich, das eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern darstellt, einschließlich Kindern mit Behinderungen.

• Kindergeld

Pflegekasse

Die Pflegekasse bestimmt den Pflegegrad, der für verschiedene Leistungen von Bedeutung ist, darunter Pflegeberatung, Fahrtkosten, Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und mehr.

• Entscheidet über den Pflegegrad

Der Pflegegrad ist entscheidend für folgende Leistungen:

Pflegeberatung
Fahrtkosten
Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Kurzzeitpflege
Tag- und Nachtpflege
Pflegekurse für pflegende Angehörige
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Entlastungsbetrag
Pflegesachleistung
Verhinderungspflege
Pflegegeld
Pflegehilfsmittel

Krankenkasse

Krankenkassen bieten Leistungen wie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und spezialisierte pädiatrische Zentren (SPZ) an. Sie unterstützen auch Familien mit Diensten wie Hospizbetreuung, Haushaltshilfe und Kinderkrankengeld.

• Medikamente
• Heil- und Hilfsmittel, SPZ
• Fahrtkosten
• Häusliche Krankenpflege
• Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Leistungen für Eltern, darunter:

Hospiz
Haushaltshilfe
Begleitperson
Mutter-/Vater-Kind-Kur
Familienorientierte Kur
Kinderkrankengeld

Eingliederungs­hilfe (bis Schuleintritt)

Diese Institutionen bieten Unterstützung für Kinder mit Behinderungen, wobei die genauen Leistungen je nach Bundesland variieren. Dies kann Assistenz im Kindergarten, Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen und mehr umfassen.

Die Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe und des Jugendamts sind im Grundsatz gleich (!) und werden von den Ländern ausgestaltet.

1) Träger der Eingliederungshilfe
Name je nach Bundesland unterschiedlich (Bayern z. B. Bezirk)

Eingliederungshilfe für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung

Assistenz im Kiga
Hilfsmittel (Zweitversorgung)
heilpädagogische Leistungen
heilpädagogische Kita

2) Jugendamt
Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung (§ 35 a)

Assistenz im Kiga
Hilfsmittel (Zweitversorgung)
heilpädagogische Leistungen
Sozialpädagogische Familienhilfe
Hilfen zur Erziehung (auch für Geschwisterkinder)

Renten­versicherung

Die Rentenversicherung kann Kinder-Reha-Leistungen anbieten und bei einem Pflegegrad Beiträge für die Pflegeperson übernehmen.

• Kinder-Reha
• bei Pflegegrad werden Beiträge für Pflegeperson bezahlt

Die genauen Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen können je nach individueller Situation variieren. Wende dich gerne an die entsprechenden Stellen und Experten, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Du hast Fragen? Melde dich gerne bei mir.

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Renate Weyrich

Renate Weyrich

Ich arbeite seit 20 Jahren als Ergotherapeutin mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Als Mutter eines Kindes mit Behinderung kenne ich die Herausforderungen, die eine Familie zu meistern hat.